RECOND PH

Flüssiges Produkt zur Neutralisation von Holzfässern.

Holzfässer, die zur Weinsteinentfernung mit TM TARTAREX, TM Z SUPER oder mit TM RECOND AC behandelt wurden, müssen danach auf den schwach sauren pH-Wert des Holzes (4,5 - 6,5) reduziert werden. Das erfolgt vorzugsweise mit TM RECOND PH, einer Kombination aus weinkonformen Fruchtsäuren.

Dichte: 1,21 – 1,23 g/cm³ bei 25 °C
Aussehen: flüssig
pH-Wert: 0,5 – 1,2 (20 °C)

Anwendungen

Die Anwendung erfolgt mit der TM RECOND K3 Dosierstation in Kombination mit Hochdruckfassreinigungsgeräten.

Zuerst wird TM RECOND AC in einer 0,6 - 1%igen Lösung bei 45 - 60°C 3 bis 5 Minuten angewendet. Anschließend wird mit TM RECOND PH nachgespült. Dann erfolgt eine Spülung mit heißem Leitungswasser, bis der pH-Wert des ablaufenden Spülwassers neutral ist.

Das Fass austrocknen lassen und den Schwefeleinschlag mit einem 2,5 g-Schwefelring durchführen.

Nachbehandlung nach der Weinsteinentfernung im Sprüh- oder Weichverfahren: Das Holzfass wird gründlich mit Wasser ausgespült. Eventuelle Weinsteinrückstände werden mechanisch entfernt. Danach füllt man das Fass mit einer 1%igen, kalten TM RECOND PH-Lösung spundvoll an und lässt die mildsaure Lösung 24 Stunden einwirken. Das Holz wird so porentief neutralisiert. Anschließend wird mit Wasser nachgespült.

Nasskonservierung von Holzfässern: Man bereitet eine 0,1 - 0,2%ige Lösung von Kaliumpyrosulfit (KPS), füllt diese Lösung in das Holzfass und fügt 0,2 % TM RECOND PH hinzu. Dadurch wird das Kaliumpyrosulfit aktiviert und freie schwefelige Säure im Fass erzeugt. Je ein kg KPS auf 1000 Liter Wasser ergeben bei einem Zusatz von 0,2% TM RECOND PH (pH-Wert: 2,8 - 3,5) 500mg SO2 pro Liter Nasskonservierung.

Wir empfehlen die Anwendung von 100 mg SO2 je Liter Nasskonservierung und die monatliche Überprüfung des Schwefelgehaltes.

Lagerbedingungen

Lagerklasse: (LGK) 10 (brennbare Flüssigkeiten)
Lagertemperatur: Min.: 0 °C
Gegen äußere Einwirkungen schützen, wie: Hitze, Frost, Sonnenlicht
Haltbarkeitsdauer: Produktionsdatum + 24 Monate

Hinweise zur Entsorgung

Chemikalienhaltige Abwässer über Neutralisationsbecken und Ausgleichsbecken in biologische Abwasserbehandlungen einleiten. Chemikalienhaltige Abwässer dürfen nur unter Beachtung der lokalen Abwasservorschriften entsorgt werden. Beim Einleiten von chemikalienhaltigen Abwässern auf Bakterientoxizität achten. Das gilt besonders für biozidhaltige Abwässer und für anaerobe Kläranlagen. Im Zweifelsfall fragen sie bitte unsere technischen Berater.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Gefährliche Bestandteile

Achtung

Allgemeine Bemerkungen

Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen Technisches Merkblatt beachten Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden

* Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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